Nach der Fusion von Spitex Zürich Limmat & Sihl wird die Stadtzürcher Organisation wohl fast 20% aller KLV-Leistungen im Kanton ZH erbringen.
43% der Organisationen sind beauftragt, haben also eine Leistungsvereinbarung mit Städten / Gemeinden, erbringen aber 65% der KLV-Leistungen. Die meisten sind öffentlich-rechtliche Organisationen. 57% sind nicht beauftragt und mehrheitlich privatwirtschaftlich organisiert.
Durchschnittlich leistet eine beauftragte 2.5x so viele KLV-Stunden wie eine nicht beauftragte Organisation.
Eine nicht beauftragte Organisation erbringt zu 71% KLV C Leistungen (Grundpflege), während es bei beauftragten Organisationen 51% sind.
KLV A Leistungen (Abklärung, Beratung & Koordination) haben im Durchschnitt bei einer beauftragten Organisation einen mehr als doppelt so hohen Anteil (9%) wie bei einer nicht beauftragten Organisation (4%).
Der Vollkostensatz für 1 Stunde KLV C Leistung ist bei einer beauftragten Organisation um fast 50% höher als bei einer nicht beauftragten Organisation. Bei KLC B liegt der Kostensatz um über 50% höher, bei KLV A redudiziert sich der Abstand auf 36%.